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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

 
§ 2 Angebots- und Vertragsschluss

An Kostenvoranschläge und Angebote halten wir uns für die Dauer von 21 Kalendertagen gebunden.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen erfolgen unsere Leistungen und Berechnungen zu den am Tage des Versands oder der Abholung der Ware bekannt gegebenen Preisen.
Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Wochen seit Zugang widerspricht.

Der Besteller kann im Rahmen der Zumutbarkeit für den Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine einvernehmlich angemessen zu regeln.

Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht mit der Abnahme der Ware bzw. der Versendung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Abtransport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung unsere Betriebsstätte verlassen hat.
Eine Transportversicherung durch uns erfolgt nicht.

 
§ 3 Preise und Zahlung

Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

Die Zahlung hat – falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist – sofort, spätestens innerhalb 10 Tagen 2% Skonto, 20 Tage netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist werden Zinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 272 Abs. 1 BGB berechnet, ohne dass es einer gesonderten In-Verzug-Setzung bedarf.
Bei Scheck- und Wechselzahlungen trägt der Besteller alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Gempper GmbH anerkannt sind.

 
§ 4 Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
  1. Liefertermine und –fristen geltend als annähernd vereinbart, falls nicht die Gempper GmbH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer/Auftraggeber sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers/Auftraggebers verlängern sich Liefertermine entsprechend. Liefertermine geltend mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

  2. Die Gempper GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiben.

  3. Der Käufer/Auftraggeber hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind der Fa. Gempper GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.

  4. Entsteht dem Käufer/Auftraggeber durch eine von der Gempper GmbH verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche i.H.v. 0,5% für jede Woche der Verspätung, höchstens aber i.H.v. 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen.
    Im Falle des Lieferverzugs kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug sind ausgeschlossen.

 
§ 5 Gefahrübergang, Abnahme
  1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer/Auftraggeber über.

  2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die die Gempper GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer/Auftraggeber über. Für Transportschäden haften wir nicht.

 
§ 6 Gewährleistung, Mängelrügen
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auszupacken und zu prüfen (§ 377 HGB).

  2. Beanstandungen jeder Art sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch zehn Tage nach Feststellung uns anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Ware als einwandfrei geliefert und genehmigt.

Mängel werden wir durch Nachbesserung (oder Ersatzlieferung) beheben.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, bleibt dem Kunden das Recht der Minderung und des Rücktritts vorbehalten.
Bei einem unerheblichen Mangel oder bei einer nur unerheblichen Pflichtverletzung unsererseits ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Wir leisten für unsere Waren und Leistungen Gewähr nach der jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsfrist, sofern der Kunde die Ware in der üblichen vorgesehenen Weise verwendet.
Hierbei weisen wir darauf hin, dass die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand und Verwendungszweck nur den ungefähren Charakter und Typ der Ware betreffen.
Sofern das von uns gefertigte Produkt innerhalb der Toleranz liegt, die in den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen enthalten sind, liegt kein Grund zur Beanstandung und kein Mangel vor.
Ein von uns zu vertretender Mangel liegt nicht vor bei natürlichem Verschleiß, bei Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder bei unzureichender Lagerhaltung.
Sofern uns vom Kunden/Auftraggeber Planzeichnungen oder ähnliche Unterlagen bzw. zu bearbeitende Materialien zur Verfügung gestellt werden, haften wir nicht für Fehler in diesen Unterlagen oder des zur Verfügung gestellten Materials.

 
§ 7 Unsicherheitseinrede

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden dazu führt, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet wird, so können wir unsere Leistung zurückhalten. Dieses Leistungsverweigerungsrecht unsererseits entfällt, wenn der Kunde Zahlung oder für sie Sicherheit leistet. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen, in der der Kunde Zug um Zug gegen Leistung, Zahlung oder entsprechende Sicherheit leistet. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 
§ 8 Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Produkte der Bedingungen verbindlich.

 
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Beiderseitiger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle Vertragsverhältnisse ist der Sitz der Gempper GmbH.

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist streitwertabhängig ausschließlich Gerichtsstand das Amtsgericht Albstadt und das Landgericht Hechingen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

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